Zuschlag für Medikamenten-Check: Zahlt die Krankenkasse?

«Mein Arzt hat mir Medikamente verschrieben. Die Apotheke verlangte Fr. 4.30 pro Packung als ‹Medikamenten-Check› und Fr. 3.25 als ‹Bezugs-Check›. Muss die Krankenkasse diese Kosten übernehmen?»

Ja. Die Grundversicherung übernimmt beide Zuschläge. Die Apotheken dürfen diese für kassenpflichtige Medikamente verlangen, zusätzlich zu den Preisen der Präparate. Bezüglich Franchise und Selbstbehalt gilt dabei das Gleiche wie bei den anderen Leistungen der Krankenkasse.

03.07.2024

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