K-Tipp Rechtsschutz

Wir verteidigen Ihre Rechte - wenn nötig auch vor Gericht. K-Tipp Rechtsschutz steht Ihnen beratend zur Seite und übernimmt im Streitfall die Kosten, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Die Rechtsschutzversicherung des K-Tipp ist unabhängig, nicht gewinnorientiert und vertritt einzig die Interessen der Versicherten.

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Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole:

Beispiele für Rechtsfälle von Privatpersonen

Der Vermieter zahlt das Depot nicht zurück

Das Zügeln ist erledigt, die neue Wohnung bezogen. Doch bei der Übergabe der letzten Wohnung gab es Probleme. Der Vermieter beanstandete einige Schäden an Wänden und Böden. Deshalb weigert er sich, das Mietzinsdepot zurückzuzahlen. Jetzt müssen Sie aktiv werden, wenn Sie das Geld zurückerhalten wollen. Eine Klage an die Schlichtungsbehörde ist unumgänglich. Wenn Sie sich dort mit dem Vermieter nicht einigen, müssen Sie die Sache ans Mietgericht weiterziehen. Das kann inklusive Anwaltskosten schnell einige tausend Franken Kosten. Die K-Tipp Rechtsschutz kommt dafür auf.

Die Unfallversicherung will nicht zahlen

Nach einem Unfall sind Sie arbeitsunfähig. Die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers zahlt nach zwei Monaten keine Taggelder mehr. Begründung: Die Arbeitsunfähigkeit sei nun keine Folge des Unfalls mehr, sondern krankheitsbedingt. Die Grundversicherung der Krankenkasse zahlt bei Arbeitsunfähigkeit aber keine Taggelder. Zudem müssen Sie bei den Spital- und Arztkosten sowohl Franchise wie Selbstbehalt übernehmen. Jetzt müssen Sie gegen die Unfallversicherung vorgehen. Das ist ohne einen Anwalt aussichtslos. Die K-Tipp Rechtsschutz übernimmt die Kosten der Rechtsvertretung.

Die Überstunden werden nicht entschädigt

Nach der Kündigung der Stelle gibt es Meinungsverschiedenheiten zu Ihren Überstunden. Ihr Arbeitgeber will Ihnen dafür nichts zahlen, weil sie im Lohn inbegriffen seien. Damit sind Sie nicht einverstanden: Sie interpretieren die Überstundenregelung in Ihrem Arbeitsvertrag so, dass Ihre Überstunden ausbezahlt werden müssen, wenn sie nicht zeitlich kompensiert werden können. Der Arbeitgeber überweist aber nur den normalen Lohn plus den Anteil des Dreizehnten. Jetzt hilft nur eine Klage weiter. Dafür sind Sie auf einen Anwalt angewiesen. Als Versicherter bei der K-Tipp Rechtschutz können Sie ohne Kostenrisiko prozessieren.

Ein starker Partner

Der K-Tipp hat grosse Erfahrung im Kampf für die Rechte der Konsumenten. Das stellt er Jahr für Jahr unter Beweis. In Hunderten von Artikeln und Zehntausenden von Antworten auf Anfragen an die Rechtsberatung.

Das zeichnet die K-Tipp Rechtsschutz aus

Ihre Vorteile

  • Freie Anwaltswahl
  • Kein Selbstbehalt
  • Kein Mindeststreitwert
  • Einjahresvertrag

Allg. Versicherungsbedingungen

Nicht gewinnorientiert, unabhängig, fair

Hinter der K-Tipp Rechtsschutz steht kein gewinnorientierter Versicherungs-Konzern. Die Muttergesellschaft der K-Tipp Rechtsschutz ist die Konsumenteninfo AG, die den K-Tipp und weitere Konsumentenzeitschriften herausgibt. Sie schüttet keine Dividenden aus.

Seit über 30 Jahren im Einsatz für die Konsumenten

Der K-Tipp und die anderen Zeitschriften des Verlags sowie die Beratungsteams in Zürich und Lausanne haben sich schon in Tausenden von Fällen erfolgreich für die Konsumentinnen und Konsumenten eingesetzt.

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Versicherung oder möchten Sie einen Schaden melden? Wir sind gerne für Sie da. Bitte halten Sie Ihre Versicherungspolice bereit.

Fragen und Antworten

  • Wie hoch ist die Deckung?
  • Die Versicherungsdeckung in der Schweiz beträgt CHF 600'000, weltweit CHF 150'000.

  • Kann ich den Anwalt frei wählen?
  • Ja, bei Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren mit Gerichtsstand Schweiz besteht freie Anwaltswahl. Lehnt die K-Tipp Rechtsschutz den vorgeschlagenen Anwalt ab, kann der Versicherte als Alternative drei Anwälte vorschlagen. Die K-Tipp Rechtsschutz ist verpflichtet, einen dieser drei Anwälte als Vertreter des Versicherten zu akzeptieren. Schlägt der Versicherte keinen Anwalt namentlich vor, unterbreitet ihm die K-Tipp Rechtsschutz einen Vorschlag.

  • Gibt es einen Mindeststreitwert?
  • Nein, die K-Tipp Rechtsschutz kennt weder einen Mindeststreitwert noch einen Selbstbehalt.

  • Was unterscheidet uns von der Konkurrenz?
  • Der K-Tipp Rechtsschutz ist unabhängig und nicht Teil eines Versicherungskonzern und vertritt deshalb einzig die Interessen der Versicherten.

    Wir bieten ein attraktives Preis-/Leistungsverhältnis.

    Im Unterschied zu den meisten Konkurrenten intervenieren wir im aussergerichtlichen Bereich bei Streitigkeiten in allen Rechtsgebieten.

  • Wie hoch sind die Prämien für den Privatrechtsschutz?
  •   Einzelperson Haushalt
    Privat-Rechtsschutz 225.- 260.-
    - mit Zusatz Verkehr +35.- +65.-
    - mit Zusatz Wohneigentum +30.- +30.-

    Alle Preise in CHF (inklusive 5% Stempelsteuer)

    Lesebeispiel: Privat-Rechtsschutz für eine Einzelperson mit Zusatz Verkehr kostet CHF 225.- plus CHF 35.- = CHF 260.- pro Jahr.

  • Wie hoch sind die Prämien für den Verkehrsrechtsschutz?
  •   Einzel Haushalt
    Verkehrsrechtsschutz 65.- 85.-

    Alle Preise in CHF (inklusive 5% Stempelsteuer)