Zehn Fragen zur Strafanzeige

1 Kann jeder eine Strafanzeige einreichen?

Ja. Damit fordert man die Polizei auf, wegen eines Delikts zu ermitteln. Jede Person, also auch Minderjährige und Urteilsunfähige, ist dazu berechtigt. 

2 Was ist ein Strafantrag?

Einen Strafantrag kann nur einreichen, wer von einer Straftat betroffen ist. Bestimmte Delikte sind nur strafbar, wenn das Opfer Strafantrag erhebt. Das gilt etwa bei einer Beschimpfung oder einer einfachen Körperverletzung.

3 Wie soll man in solchen Fällen vorgehen? 

Eine Strafanzeige und einen Strafantrag kann man mündlich oder schriftlich bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft erheben. Aus Beweisgründen schickt man die Anzeige oder den Antrag am besten per eingeschriebenem Brief der Staatsanwaltschaft.

4 Wo muss man Anzeige erheben?

Für den Fall zuständig sind die Behörden am Tatort. Reicht man Anzeige oder Strafantrag bei einer örtlich unzuständigen Behörde ein, muss diese die Unterlagen an den richtigen Ort weiterleiten.

5  Muss man eine Frist einhalten?

Bei einer Anzeige nicht, aber bei einem Strafantrag. Dieser muss innert drei Monaten eingereicht werden. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem man den Beschuldigten namentlich kennt. Verpasst man die Frist, geht der Täter straflos aus. 

6  Kann man einen Strafantrag auch gegen unbekannte Täter einreichen?

  Ja. 

7 Braucht man einen Anwalt, um eine Strafanzeige zu stellen?

Nein. Es braucht keine Rechtskenntnisse. Man muss nur die Ereignisse so genau wie möglich schildern und allfällige Hinweise auf mögliche Täter geben.

8 Muss man Beweise einreichen?

Nein. Aber Beweise erleichtern die Ermittlungen der Behörden.

9 Darf die Behörde die Annahme der Anzeige verweigern?

Nein. Sie muss die Anzeige entgegennehmen. Die Staatsanwaltschaft bearbeitet Fälle aber nicht, bei denen schon zu Beginn ersichtlich ist, dass kein Delikt vorliegt. Sie beschliesst dann eine «Nichtanhandnahme». Wer damit nicht einverstanden ist, kann innert 10 Tagen Beschwerde erheben.

10 Ist eine Anzeige oder ein Antrag kostenlos?

Grundsätzlich ja. Wer mutwillig ein Verfahren einleitet und dadurch unnötige Kosten verursacht, kann verpflichtet werden, die Verfahrenskosten zu tragen.  

21.01.2020

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