Zahnschaden: Muss die Krankenkasse die Kosten übernehmen?

«Ich habe mir beim Essen einen Zahn beschädigt. Die Unfallversicherung zahlt nicht, weil ich nicht auf etwas ‹Ungewöhnliches› gebissen habe. Muss nun meine Krankenkasse die Behandlungskosten übernehmen?»

Nein. Die Krankenkasse bezahlt Zahnarztkosten nach einem Zahnunfall nur, wenn jemand keiner obligatorischen Unfallversicherung angeschlossen ist. Nach einem Unfall muss die Krankenkasse aber ebenfalls nur zahlen, wenn ein «ungewöhnlicher äusserer Faktor» den Zahnschaden verursacht hat. Das war bei Ihnen offenbar nicht der Fall.

12.06.2024

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