Zahnschaden: Muss die Krankenkasse bezahlen?

«Ich bin über meinen Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Jetzt steht eine teure Zahnbehandlung an. Ich bin sicher, dass ein Unfall vor ein paar Jahren der Grund für den Zahnschaden ist. Beweisen kann ich das nicht. Die Unfall­versicherung bestreitet es. Muss nun die Krankenkasse die ­Behandlung bezahlen?»

Nein. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten von Zahnunfällen nur, wenn die verunfallte Person nicht durch die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert ist. Und auch bei der Krankenkasse gilt: Versicherte sind bei einem Unfall beweispflichtig. Das heisst: Sie müssen den Unfallhergang belegen können.    

 

20.03.2024

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