Zahnschaden: Bleibe ich auf den Kosten sitzen?

«Ich habe beim Essen eines Hamburgers auf etwas Hartes gebissen, dabei wurde ein Zahn beschädigt. Meine Krankenkasse, bei der ich auch gegen Unfälle versichert bin, anerkennt den Schaden nicht als Unfall. Darf sie die Zahlung verweigern?»

Nein. Wer einen Zahn beschädigt, erhält den Schaden dann von der Krankenkasse oder der Unfallversicherung ersetzt, wenn er auf etwas «Ungewöhnliches» gebissen hat. Das ist etwa der Fall bei einem als entsteint deklarierten Kirschkuchen. Hamburger bestehen aus Hackfleisch. Ein Knochen­splitter im Fleisch wäre sehr ungewöhnlich. Deshalb ist die Voraussetzung für eine Zahlungspflicht der Krankenkasse erfüllt. Anders ist es bei einem Knorpelstück in Wurstwaren: Das wäre nicht selten.

08.06.2022

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