Wohnungskündigung: Muss der Untermieter ebenfalls ausziehen?

«Ich besitze eine Wohnung, die ich vermiete. Der Mieter hat einen Untermieter zu sich in die Wohnung aufgenommen. Vor drei Monaten ­kündigte ich dem Mieter wegen Eigenbedarf. Er verliess die Wohnung am Auszugstermin. Der Untermieter hingegen will nicht ausziehen. Seine Begründung: Er habe nie eine Kündigung erhalten. Kann ich etwas unternehmen?»

Ja. Als der Hauptmieter die Kündigung erhielt, hätte er dem Untermieter seinerseits kündigen müssen. Das hat er offensichtlich unterlassen. Trotzdem gilt: Mit dem Ende eines Hauptmietvertrags endet auch ein Untermietvertrag.

Verlässt der Untermieter die Wohnung nicht, können Sie gegen ihn beim Zivilgericht seines Wohnortes ein Ausweisungsverfahren in die Wege leiten. Der Untermieter könnte dann vom Hauptmieter gegebenenfalls Schadenersatz verlangen, falls ihm aus dessen Versäumnis Mehrkosten entstanden sind.

22.08.2023

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