Witwenrente tiefer als erwartet: Ist das zulässig?

«Mein Mann ist gestorben. Von seiner Pensionskasse erhalte ich eine Witwenrente. Ich ging davon aus, dass die Rente 60 Prozent der Altersrente meines Mannes betragen würde. Meine Witwenrente ist aber deutlich niedriger. Ist das zulässig?»

Ja. Laut Gesetz beträgt die Witwen- oder Witwerrente zwar 60 Prozent der Altersrente der verstorbenen Person. Zahlreiche Pensionskassen richten aber überobligatorische Leistungen aus. Die gesetzliche Vorgabe, dass die Hinterlassenenrente 60 Prozent der Altersrente betragen muss, gilt allerdings nur für das Obligatorium. Deshalb darf die Pensionskasse Ihre Witwenrente entsprechend kürzen.

26.06.2024

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