Darf ich den Auftrag als Willensvollstreckerin ablehnen?

«Meine beste Freundin hat ein Testament verfasst und es mir zur Aufbewahrung übergeben. Im Testament setzte sie mich als Willensvollstreckerin ein. Darf ich den Auftrag nach ihrem Tod ablehnen?»

Ja. Nach dem Tod Ihrer Freundin sind Sie verpflichtet, das Testament der zustän­digen Behörde am letzten Wohnsitz der Verstorbenen einzureichen. Die Behörde führt dann die Testamentseröffnung durch und teilt Ihnen offiziell mit, dass Sie als ­Willensvollstreckerin eingesetzt wurden.

Sie setzt Ihnen eine Frist, in der Sie die ­Annahme oder Ablehnung des Mandats mitteilen müssen. Es ist also nicht nötig, dass Sie sich jetzt schon entscheiden. Aber informieren Sie Ihre Freundin schon heute, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Mandat annehmen wollen. Dann kann sie einen oder mehrere Ersatzwillensvollstrecker ­einsetzen.

05.03.2024

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