Wie kann ich ein älteres Wohnmobil Vollkasko versichern?
Es trifft zu, dass einige Gesellschaften ältere Fahrzeuge nicht gegen Kollisionsschäden versichern. Das sind Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen, wenn man zum Beispiel einen Selbstunfall verursacht. Bei anderen Versicherern ist die Vollkasko-Deckung auch für ältere Fahrzeuge erhältlich. Doch das lohnt sich in der Regel nicht. Denn die Versicherung muss nur den Zeitwert ersetzen. Dieser ist bei älteren Fahrzeugen klein. Die Prämie ist angesichts des gesunkenen Restwerts sehr hoch.
Vereinzelt sind auch Ferienkasko-Versicherungen nur für eine bestimmte Zeit erhältlich – doch auch das ist vergleichsweise teuer und lohnt sich nicht. Deshalb sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Ausleiher eine Privathaftpflichtversicherung haben – plus den Zusatz «Gelegentliches Fahren fremder Fahrzeuge». Dieser deckt selbstverschuldete Blechschäden an ausgeliehenen Fahrzeugen mit einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen. In diese Gewichtsklasse fallen die meisten gängigen Wohnmobile.
Das Wort «gelegentlich» deutet darauf hin, dass regelmässige Ausleihen nicht versichert sind. Alle Gesellschaften haben in ihren aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) exakt festgelegt, was sie noch als «gelegentlich» anschauen. Wichtig ist auch, dass die Ausleihe auf freundschaftlicher Basis erfolgt – allenfalls gegen eine kleine Umtriebsentschädigung. Eine kommerzielle Vermietung ist über diese Zusatzdeckung nicht versichert. Und der Ausleiher darf nicht im gleichen Haushalt wohnen wie der Wohnmobil-Besitzer.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole:
Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.