Werden bei einer Trennung die Pensionskassengelder geteilt?

«Ich lebe mit meinem Partner in einer ­einge­tragenen Partnerschaft. Nun möchten wir diese auflösen. Erhalte ich dann die Hälfte seines Pensionskassengeldes?»

Ja. Bei Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft gilt dasselbe wie bei einer Scheidung: Die während der eingetragenen Partnerschaft geäufneten Pensionskassenguthaben werden grundsätzlich je hälftig geteilt. Stichtag der Berechnung ist der Tag der Einleitung der Klage. Auch bei der AHV findet ein Einkommenssplitting statt.

24.04.2018

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