Vorzeitige Wohnungsrückgabe: Darf sich mein Vermieter weigern?

«Ich habe meine Mietwohnung auf den 30. Juni gekündigt. Im Juni bin ich in den Ferien, daher möchte ich die Wohnung Ende Mai zurückgeben. Der Vermieter beharrt aber auf dem letzten Tag des Mietverhältnisses als Rück­gabetermin. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Sie dürfen die Wohnung ohne Weiteres schon vor dem ordentlichen Kündigungstermin zurückgeben. Ist der Vermieter nicht zu einer vorzeitigen Übergabe bereit, fordern Sie ihn am besten schriftlich dazu auf. Weigert er sich auch dann noch, können Sie die Schlüssel dem Hauswart gegen Quittung abgeben oder sie mit Einschreiben dem Vermieter schicken. Es liegt dann an ihm, die Wohnung umgehend zu besichtigen und Ihnen allfällige Mängel zu melden. Unterlässt er das, verliert er seine allfälligen Ansprüche auf Schadenersatz.

09.04.2023

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