Videokamera vor dem Eingang: Braucht es ein Hinweisschild?
Ja. Sie müssen alle Personen, die das Aufnahmefeld der Kamera betreten können, mit einem gut sichtbaren Hinweisschild auf das Überwachungssystem hinweisen. Und Sie müssen allen aufgenommenen Personen auf Anfrage hin Auskunft erteilen über die Bilder, auf denen sie zu sehen sind.
Zudem müssen Sie die Aufnahmen nach kurzer Zeit löschen. Angesichts des Zwecks Ihrer Aufnahmen sollten die Bilder nach 24 Stunden gelöscht werden, falls in diesem Zeitraum keine besonderen Ereignisse aufgezeichnet wurden.
Wichtig: Eine solche private Videoüberwachung muss sich auf den eigenen Grund und Boden beschränken. Das Nachbargrundstück darf nur dann mitgefilmt werden, wenn der betroffene Nachbar sein Einverständnis gibt.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.