Nachmieter kann erst mit Verzögerung einziehen. Muss ich zahlen?

«Ich habe die gekündigte Wohnung pünktlich Ende Monat verlassen. Der Vermieter bean­standete bei der Wohnungsrückgabe, dass die Wände durch starkes Rauchen vergilbt seien. Die Malerarbeiten dauerten dann ein paar Tage, weshalb der neue Mieter nicht rechtzeitig ­einziehen konnte. Der Vermieter fordert jetzt von mir Schadenersatz. Zu Recht?»

Es kommt darauf an, ob dem Vermieter tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Das könnte sein, wenn er dem Nachmieter den Mietzins im ersten Monat aufgrund des späteren Einzugs reduzierte. 

Wenn aber die Wohnung ohnehin hätte neu ge­stri­chen werden ­müssen, haften Sie nicht für ­einen allfälligen finanziellen Schaden. Das ist in der Regel nach einer Dauer von acht ­Jahren Mietverhältnis der Fall. 

24.11.2020

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: