Verwandtenunterstützung: Muss ich die Schwiegermutter finanziell unterstützen?

«Meine Schwiegermutter lebt im Altersheim. Ihr Vermögen ist bald aufgebraucht. Sie wird daher demnächst auf Sozialhilfe angewiesen sein. Ich habe vor einigen ­Jahren ein Haus und viel Geld geerbt. Muss ich meine Schwiegermutter finanziell unterstützen?»

Nein. Laut Gesetz müssen sich nur Verwandte in auf- und absteigender Linie in ­einer finanziellen Notlage unterstützen – also zum Beispiel Kinder, Enkel, Eltern oder Gross­eltern. Direkt unterstützungspflichtig kann also höchstens Ihre Frau ­werden. Im Rahmen der Verwandten­unterstützungspflicht darf nur auf ihr ­Einkommen und Vermögen zurückgegriffen werden.

Unterstützungspflichtig ist ausserdem nur, wer in sehr guten finanziellen ­Verhältnissen lebt. Bei der Prüfung der ­finanziellen Verhältnisse eines potenziell ­Unterstützungspflichtigen wird aber auch das Einkommen und Vermögen des Ehe­gatten berücksichtigt. Indirekt ist Ihre ­Erbschaft also durchaus relevant, wenn es darum geht, ob Ihre Frau die Mutter ­unterstützen muss.

 

24.10.2023

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