Verfällt mein Ferienanspruch, wenn ich während der Probezeit kündige?

«Ich habe meine Stelle vor Ablauf der vertraglich vereinbarten dreimonatigen Probezeit gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt sieben Tage. Ferien habe ich noch nicht bezogen. Darf der Arbeitgeber mein Ferienguthaben streichen?»

Nein. Der Ferienanspruch entsteht ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses. Er verfällt nicht, wenn man das Arbeitsverhältnis bereits in der Probezeit beendet. Die Ferien sind während der Kündigungsfrist zu beziehen. Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber die Ferien am Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlen.

19.06.2024

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