Darf ich nach einem Umzug in einen anderen Kanton meinen Arzt behalten?

«Der Vermieter hat mir meine Wohnung in der Stadt Zürich wegen einer Totalsanierung gekündigt. Die hohen Mietkosten zwingen mich nun, meinen Wohnsitz in einen anderen Kanton zu verlegen. Darf ich weiterhin in Zürich zum Arzt?»

Ja. Für ambulante Behandlungen dürfen Patienten in der Schweiz jeden Arzt aufsuchen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Anders ist es bei Behandlungen im Spital. Spitalleistungen sind nicht immer abgedeckt. Wer lediglich die Grundversicherung abgeschlossen hat und sich aus privaten Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandeln lässt, muss damit rechnen, dass die Krankenkasse nicht alle Kosten übernimmt. Möglicherweise bezahlt sie nur die Ansätze und Pauschalen laut dem Tarifniveau des Wohnkantons.

Wer sich ausserhalb seines Kantons im Spital behandeln lassen möchte, sollte sich deshalb vorher bei der Krankenkasse nach den Kostenfolgen erkundigen. Sie können auch eine Zusatzversicherung abschliessen, welche die Spitalkosten in der ganzen Schweiz deckt.

12.06.2024

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