Tierhalter-Haftung: Muss ich Schadenersatz zahlen?

«Auf einem Spaziergang mit unserem Hund wurden wir von zwei Mountainbikern überholt. Diese waren sehr schnell unterwegs und machten sich vorgängig nicht bemerkbar. Mein Hund erschrak und lief einem der Biker vors Fahrrad. Dieser stürzte. Jetzt verlangt er Schadenersatz für einen angeblichen Defekt an seinem Fahrrad. Ist seine Forderung ­berechtigt?»

Nein. Als Tierhalter müssen Sie nur dann für Schäden haften, wenn Sie das Tier nicht sorgfältig beaufsichtigt haben. Im konkreten Fall verletzten Sie aber keine Sorgfaltspflichten, eine Leinenpflicht bestand nicht. Der Biker kann Sie somit nicht für allfällige Schäden belangen.

22.08.2023

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