Teilzeitstelle: Habe ich nach dem Unfall Lohnersatz zugut?

«Ich habe zwei Teilzeitstellen. Bei einem der beiden Arbeitgeber ­arbeite ich 80 Prozent, beim anderen lediglich vier Stunden pro Woche. Kürzlich hatte ich in ­meiner Freizeit einen Unfall. Zurzeit bin ich arbeitsunfähig. Muss die Unfallversicherung auch den Lohnausfall beim zweiten Arbeitgeber übernehmen?»

Ja. Die Unfallversicherung Ihres Hauptarbeitgebers zahlt die Arztkosten und ab dem dritten Tag nach dem Unfall 80 Prozent Ihres gesamten Lohnausfalls. Für die ersten beiden Tage nach dem Unfall müssen beide Betriebe mindestens 80 Prozent des Lohns zahlen.

05.07.2023

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