Sind unterschiedliche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter rechtens?

«Ich möchte einen Geschäftsraum mieten. Jetzt erhielt ich den Mietvertrag. Laut Vertrag soll die Kündigungsfrist für den Mieter sechs Monate betragen, für den Vermieter hingegen drei Monate. Ist das zulässig?»

Nein. Es ist zwar erlaubt, für Vermieter und Mieter unterschiedliche Kündigungsfristen festzulegen. Allerdings sieht das Gesetz für die Miete von Geschäftsräumen eine Mindestkündigungsfrist von sechs Monaten vor. Vertraglich dürfen nur längere, nicht aber kürzere Fristen vereinbart werden. Wird trotzdem eine kürzere Kündigungsfrist abgemacht, gilt die gesetzliche Minimalfrist.

28.11.2021

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