Selbstverschulden: Darf die Kasse die Leistungen kürzen?

«Unser Sohn hat beim Fussballspielen einen Gegenspieler gefoult. Dabei verletzte er sich selber. Darf die ­Krankenkasse die ­Leistungen kürzen, wenn ein Selbstverschulden vorliegt?»

Nein. Ihr Sohn ist bei der Krankenkasse obligatorisch für die Heilungskosten versichert. Diese Leistungen dürfen nicht wegen eines Selbstverschuldens gekürzt werden. Das gilt sogar dann, wenn sich jemand grobfahrlässig oder zu waghalsig oder unvernünftig verhalten hat.

11.10.2023

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