Selbständigkeit: Bin ich trotz geringer Einnahmen AHV-pflichtig?

«Ich erziele aus meiner selbständigen Erwerbstätigkeit ein Jahreseinkommen von lediglich 6000 Franken, mein Mann ist voll berufstätig. Trotzdem soll ich AHV-Beiträge zahlen. Zu Recht?»

Ja. Als Selbständigerwerbende sind Sie ­beitragspflichtig. Bei einem jährlichen ­Einkommen von weniger als 9800 Franken ist der Mindestbeitrag von 514 Franken geschuldet. Weitere Informationen entnehmen Sie dem AHV-Merkblatt 2.02 «Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO». Es ist im Internet abrufbar unter Ahv-iv.ch > Merkblätter & Formulare > Merkblätter > Beiträge AHV/IV/EO/ALV.

 

24.10.2023

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