Schwanger: Darf ich höchstens vier Stunden arbeiten?

«Ich arbeite bei einer Reinigungsfirma und bin schwanger. Eine meiner Kolle­ginnen behauptet, ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat dürfe ich ­höchstens noch vier Stunden pro Tag arbeiten. Stimmt das?»

Nein. Der Betrieb muss die Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen aber so gestalten, dass deren Gesundheit und die des Kindes nicht beeinträchtigt wird. Schwangere haben bei hauptsächlich stehender ­Tätigkeit ab dem vierten Schwangerschaftsmonat alle zwei Stunden eine zusätzliche zehnminütige Pause zugut.

Und ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat müssen stehende Tätigkeiten auf insgesamt vier Stunden pro Tag beschränkt werden. Kann der Betrieb für die restliche Arbeitszeit ­keine gleichwertige Ersatzarbeit anbieten, müssen betroffene Arbeitnehmerinnen nur vier Stunden arbeiten, für das restliche Arbeitspensum haben sie 80 Prozent des Lohns zugut.

09.12.2023

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