Schulde ich dem Vermieter die Wasser-Grundgebühr?

«Kürzlich schickte mir mein Vermieter die Nebenkostenabrechnung für die Wohnung. Bei den Wasserkosten stellt er mir auch die von der Gemeinde erhobene Grundgebühr in Rechnung. Darf er das?»

Es kommt darauf an. Der Vermieter darf nur Nebenkosten in Rechnung stellen, die mit dem Gebrauch der Wohnung zusammenhängen – also etwa die Kosten für den Wasser­verbrauch. Wasser-Grund­gebühren müssen Sie dann nicht bezahlen, wenn ­diese unabhängig vom Verbrauch anfallen und beispielsweise an den Wert der Liegenschaft gekoppelt sind. Wichtig: Mieter ­müssen generell nur jene Nebenkosten zahlen, die im Mietvertrag ausdrücklich aufgezählt sind. Ein Merkblatt «Zulässige und unzulässige Nebenkosten» finden Sie im Internet auf.

 

12.02.2019

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: