Schönheits-OP: Bekomme ich keinen Lohn?

«Ich möchte meine Nase korrigieren lassen. Danach werde ich einige Tage nicht arbeiten ­können. Mein Arbeit­geber hat mir mitgeteilt, er zahle für diese Zeit keinen Lohn. Darf er das, obwohl ich ihm ein Arztzeugnis vorlegen kann?»

Ja, denn Sie lassen sich Ihre Nase freiwillig korrigieren. Angestellte haben nur dann Anspruch auf Lohn bei Krankheit, wenn sie ihre ­Arbeitsunfähigkeit nicht selber verschuldet ­haben. Das wäre dann der Fall, wenn die Schönheitsoperation nötig wäre – zum Beispiel, wenn Ihr Gesicht als Folge eines Unfalls stark entstellt wäre. Dann müsste Ihr Arbeitgeber Ihnen den Lohn nach der Ope­ration weiterzahlen, bis Sie wieder arbeitsfähig sind.

11.12.2019

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