Auf dem nassen Boden im Laden ausgerutscht: Haftet der Ladenbesitzer?

«Ich rutschte beim Einkaufen im Laden aus und brach mir dabei das Handgelenk. Schuld am Unfall war ein nasser Fussboden. Muss das Geschäft für die Heilungskosten ­aufkommen?»

Möglicherweise. Beim Einkaufen im Laden muss man nicht damit rechnen, dass der Boden glitschig ist. Ist dies trotzdem der Fall, sollte das Geschäft mit einem gut sichtbaren Schild auf die Rutschgefahr hinweisen. Falls in Ihrem Fall ein solches Schild fehlte, muss der Laden­betreiber für den Schaden aufkommen.

17.02.2021

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