Reisekosten: Zahlt die Krankenkasse das Zugbillett?

«Ich muss regelmässig in die Physiotherapie. Für die Fahrt dorthin nehme ich jeweils den Zug. Übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse die Billettkosten?»

Nein. Die Krankenkasse zahlt Transportkosten nur, wenn eine erkrankte Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto reisen kann. Und sie zahlt nur 50 Prozent der Kosten – maximal 500 Franken pro Kalenderjahr. Da Sie selbständig in die Physiotherapie fahren können, erhalten Sie aus der obligatorischen Krankenversicherung also nichts an Ihre Bahnkosten.

11.05.2021

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: