Ich bin Reinigungshilfe: Muss ich auf eine Versicherung verzichten?

«Ich arbeite im Kanton Zürich in einem Haushalt als Putzfrau. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag habe ich nicht. Mein Arbeit­geber teilte mir kürzlich mit, dass er für mich keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat. Muss ich das akzep­tieren?»

Nein. Angestellte, die im Kanton Zürich bei Privaten hauswirtschaftliche Arbeiten aus­führen, haben einen Anspruch auf eine Krankentaggeldversicherung. Diese Versicherung muss im Krankheitsfall ab dem 31. Tag der Abwesenheit bis zu 720 Tage lang 80 Prozent des Lohns zahlen. Wenn Ihr Arbeitgeber keine solche Versicherung abschliessen will, muss er Ihnen im Krankheitsfall so viel be­zahlen, wie eine Versicherung übernehmen würde.

13.10.2021

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: