Recht: 10 Fragen zur Schenkungssteuer

1 Wer erhebt die Schenkungssteuer?

Fast alle Kantone. Ausnahmen sind ­Luzern, Obwalden und Schwyz. Der Bund kennt keine Schenkungssteuer.

2 Wer muss eine Schenkungssteuer ­bezahlen?

Der Beschenkte. In den meisten Kantonen wie Bern, Glarus oder Zürich haftet aber der Schenker solidarisch mit dem ­Beschenkten für die Bezahlung der Steuer.

3 Wo wird die Schenkungssteuer erhoben?

Bewegliches Vermögen wie Bargeld, ­Wertschriften oder ein Auto ist im Wohnsitzkanton des Schenkers zu versteuern, verschenkte ­Liegenschaften im Kanton, in dem sie sich ­befinden.

4 Wer ist von der Schenkungssteuer ­befreit?

Ehegatten, die sich gegenseitig beschenken, sind in allen Kantonen von den Steuern ­befreit. Schenkungen an eigene Kinder ­werden nur noch in den Kantonen Appenzell Inner­­­rhoden, Neuenburg und Waadt ­besteuert. Bei Schenkungen an die Eltern verzichtet die Hälfte der Kantone auf die ­Erhebung von Steuern – so etwa die ­Kantone Aargau und Basel-Landschaft, beim beschenkten Konkubinatspartner nur die ­Kantone ­Grau­bünden, Nidwalden, Uri und Zug.

5 Gibt es steuerfreie Beträge?

Viele Kantone gewähren je nach ­Verwandtschaftsgrad eine Steuerfreigrenze (zum Beispiel der Kanton Wallis) oder einen Freibetrag (beispielsweise Schaffhausen). Bei der Freigrenze entfällt eine ­Besteuerung bis zum Betrag der ­ Freigrenze. Ist der ­Betrag höher, muss das ganze geschenkte Vermögen ­versteuert werden. Anders beim ­Freibetrag: Er wird vom Schenkungs­betrag abge­zogen. Nur der ­verbleibende ­Betrag ist zu ver­steuern.

6 Wie häufig wird der steuerfreie Betrag gewährt?

Bei mehreren Schenkungen zwischen den gleichen Personen gewähren die Steuer­behörden die Freigrenze respektive den Freibetrag je nach Kanton einmal pro Jahr (beispielsweise Nidwalden und Solothurn), alle fünf Jahre (zum Beispiel Freiburg und Jura), alle zehn Jahre (Genf) oder nur einmalig wie St. Gallen oder Thurgau.

7 Zu welchem Wert müssen geschenkte Gegenstände wie Autos oder ­Gemälde versteuert werden?

Als Berechnungsgrundlage dient in den meisten Kantonen der jeweilige Verkehrs­wert zum Zeitpunkt der Schenkung – also nicht der Erwerbspreis.

8 Wie hoch ist die Schenkungssteuer?

Auch das ist von Kanton zu Kanton verschieden. Die Tarife richten sich zumeist nach der Höhe des geschenkten Vermögens und nach dem Verwandtschaftsgrad. So verlangt etwa Genf vom Konkubinats­partner bei einer Schenkung von 100'000 Franken 47'879 Franken Steuern. In Bern sind es nur 5280 Franken. Die Höhe der Schenkungssteuer lässt sich im Internet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung berechnen: Estv.admin.ch > Steuerrechner > Erbschafts- und Schenkungssteuer – einfach den Wohnort des Schenkers und den Betrag eingeben.

9 Wer muss die Schenkung den Steuerbehörden melden?

Der Beschenkte, und zwar in der Regel ­innert einem bis drei Monaten. Bei steuerfreien Schenkungen genügt es, wenn der Beschenkte die Schenkung in der nächsten Steuererklärung deklariert.

10 Wann verjährt die Schenkungssteuer?

In den meisten Kantonen verjährt die ­Steuer fünf Jahre nach dem Vollzug der Schenkung.

12.09.2023

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