Radio-und-TV-Steuer: Gilt die Abgabe künftig auch für Haushalte ohne Empfangsgerät?

«Ich besitze keine Geräte für den Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen und muss daher keine Radio-und-TV-Steuer zahlen. Jetzt erhielt ich von der Serafe AG ein Schreiben. Sie teilte mir mit, dass ich ab Januar 2024 nicht mehr von der Abgabepflicht befreit sei. Stimmt das?»

Ja. Privathaushalte ohne Empfangsgeräte für Radio- und Fernsehprogramme werden nur noch bis Ende 2023 auf Gesuch hin von der Radio-und-TV-Steuer befreit. Ab Januar 2024 müssten Sie die Abgabe nur dann nach wie vor nicht zahlen, wenn Sie oder eine andere Person in Ihrem Haushalt Ergänzungsleistungen beziehen würde.

17.10.2023

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