Profitieren die Kinder vom Pensionskassengeld?

«Mein Mann ist gestorben. Es existiert weder ein Testament noch ein Ehe- oder Erbvertrag. Mein Mann bezog bei seiner Pensionierung sein Pensionskassenguthaben als Kapital. Haben unsere Kinder davon etwas zugute?»

Ja. Das Pensionskassenkapital zählt zur Errungenschaft Ihres Mannes. Aufgrund der Ehe haben Sie Anspruch auf die Hälfte der Errungenschaft. Die andere Hälfte fällt in den Nachlass Ihres Mannes. Da kein Testament und kein Erbvertrag vorliegen, erhalten Sie die Hälfte des Nachlasses und die Kinder zusammen die andere Hälfte.

22.06.2021

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