Pilzvergiftung: Zahlt die Unfall­versicherung?

«Kürzlich ass ich aus Versehen giftige Pilze. Der Arzt sagte, für ­meine Behandlungs­kosten käme nicht die Krankenkasse auf, sondern die Unfall­versicherung ­meines ­Arbeitgebers. Stimmt das?»

Ja. Wer einen giftigen mit einem ungiftigen Stoff verwechselt und diesen isst, ­erleidet rechtlich gesehen einen Unfall. Deshalb übernimmt die Unfallversicherung Ihres Betriebs Ihre Behandlungskosten. Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie sich nicht mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen müssen. 

09.10.2019

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