Pflegebedürftigkeit: Kann meine Mutter die Wohnung kündigen?

«Wegen eines Unfalls muss meine Mutter ins Pflegeheim ziehen. Der nächste Kündigungstermin für ihre Mietwohnung ist der 31. März des nächsten Jahres. Die Wohnung ist alt, und der Vermieter machte beim Unterhalt nur das Nötigste. Die Suche nach einem Nachmieter gestaltet sich aus diesem Grund schwierig. Kann meine Mutter den Mietvertrag trotzdem auf einen früheren Termin kündigen?»

Ja. Laut Gesetz können Wohnungsmieter mit einer Frist von drei Monaten auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für sie aus nicht vorhersehbaren, wichtigen Gründen unzumutbar geworden ist. Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn man nach einem Unfall aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Wohnung bleiben kann.

11.09.2024

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