Patientendossier: Kann ich das Original verlangen?

«Vor drei Jahren musste ich mich im Kantons­spital Winterthur ope­rieren lassen. Jetzt ziehe ich in einen anderen Kanton. Ich möchte daher mein Patientendossier vom Spital herausverlangen. Muss es mir die Akten im Original aushändigen?»

Nein. Laut dem Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich haben Sie nur Anspruch auf eine Kopie der Patientenakten. Das Ori­ginal bleibt im Eigentum des Spitals. Es muss Ihre Krankengeschichte während zehn Jahren nach Abschluss der letzten Behandlung aufbewahren. 

13.05.2020

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