Das Passbüro hat meinen alten Pass eingezogen. Zu Recht?

«Mein Pass ist abgelaufen. Ich beantragte daher einen neuen. Den alten Pass wollte ich behalten, das Passbüro gab ihn mir aber nicht zurück. Zu Recht?»

Nein. Wer sich einen neuen Pass oder eine neue Identitätskarte ausstellen lassen will, muss zwar den alten Ausweis ins Pass­büro mitbringen. Nach dessen Entwertung muss er aber anschliessend auf Wunsch dem Inhaber zurückgegeben werden.

03.09.2024

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