Falsche Parkplatznummer eingegeben: Muss ich so viel bezahlen?

«Vor rund zehn Monaten parkierte ich mein Auto auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz. Beim Bezahlen der Gebühr gab ich versehentlich die falsche Parkplatznummer ein. Der Betreiber des Parkplatzes stellte mir dann 40 Franken als Umtriebsentschädigung in Rechnung. Ich schickte ihm den Beleg für meine Zahlung und bat ihn, die Rechnung zu stornieren. Darauf erhielt ich eine Mahnung. Der Parkplatzbetreiber verlangt nun zusätzlich 300 Franken. Muss ich so viel zahlen?»

Nein. Sie müssen zwar die ursprünglich in Rechnung gestellte Umtriebsentschädigung zahlen, da Sie eine falsche Parkplatznummer eingegeben hatten und der Parkplatzbetreiber nicht mit sich reden lässt. Einen zusätzlichen Betrag schulden Sie aber nicht. Sollte Sie der Parkplatzvermieter früher oder später betreiben, können Sie Rechts­vorschlag erheben.

22.08.2023

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