Neuer Arbeitsvertrag: Bin ich wieder im ersten Dienstjahr?

«Laut meinem Arbeitsvertrag beträgt die Kündigungsfrist im ersten Dienstjahr einen Monat und ab dem zweiten Dienstjahr drei Monate. Ich bin seit bald zehn Jahren bei meinem jetzigen Arbeitgeber tätig. Nun konnte ich mein Arbeitspensum von 100 auf 80 Prozent reduzieren. Ich erhielt einen neuen Arbeitsvertrag. Darin steht, dass er alle bisherigen Arbeitsverträge ersetzt. Bin ich somit wieder im ersten Dienstjahr und habe eine einmonatige Kündigungsfrist?»

Nein. Ein neuer Arbeitsvertrag beim gleichen Arbeitgeber begründet kein neues Arbeitsverhältnis. Sie sind also nach wie vor im zehnten Dienstjahr und haben weiterhin eine Kündigungsfrist von drei Monaten, sofern der neue Vertrag nichts anderes vorsieht. Laut Gesetz beträgt die Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit im ersten Dienstjahr einen Monat, vom zweiten bis neunten Dienstjahr zwei und danach drei Monate. Diese Fristen können aber vertraglich abgeändert werden.

17.10.2023

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