Nebenkostenabrechnung: Muss ich an den Hauptsitz der Verwaltung reisen?

«Ich erhielt die Nebenkostenabrechnung für meine Mietwohnung und bat die Liegenschaftsverwaltung um Einsicht in die entsprechenden Rechnungsbelege. Sie verlangt nun, dass ich diese Unterlagen an ihrem Hauptsitz in Basel einsehe. Ich wohne in Thun, und die Verwaltung hat auch eine Agentur in Bern. Muss ich nach Basel reisen?»

Nein. Die Verwaltung ist zwar nicht verpflichtet, Ihnen Kopien der Belege zuzustellen. Sie darf also verlangen, dass Sie die Unterlagen in ihrem Büro einsehen. Da die Verwaltung auch Büros in Bern hat, können Sie aber darauf be­stehen, die Belege dort einzusehen. Denn Ihr Einsichtsrecht darf nicht unnötig erschwert werden.

19.09.2023

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