Muss mir der Kunde das Honorar zahlen?

«Ich bin Immobilienmakler und habe einem Kunden ein Haus vermittelt. Im Maklervertrag steht, das Honorar sei ‹nach Vertragsunterzeichnung beim Notar zahlbar›. Die Parteien haben den Vertrag beim Notar unterzeichnet, ihn nachher aber wieder aufgehoben. Der Verkäufer weigert sich, mir die Provision zu zahlen. Habe ich Anspruch auf das Honorar?»

Ja. Der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer ist mit der Unterzeichnung beim ­Notar zustande gekommen. Daher ist das Honorar geschuldet. Man könnte in ­einem Maklervertrag etwa auch vereinbaren, dass die Provision erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch ­geschuldet ist. ed

03.03.2019

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: