Muss ich vorauszahlen?

Ein Internetshop hat mich betrieben, weil ich eine ­Rechnung nicht bezahlt hatte. Daraufhin beglich ich die Schuld sofort, und der Verkäufer liess die ­Betreibung aus dem Register löschen. Nun wollte ich dort wieder etwas bestellen – aber ich muss jetzt ­vorauszahlen. Gegen Rechnung gehe es nicht mehr. Darf der Verkäufer das verlangen?

Ja. Verkäufer und Käufer können frei entscheiden, mit wem sie einen Vertrag abschliessen wollen – und allenfalls unter welchen ­Bedingungen. Deshalb darf der Internetshop von Ihnen eine ­Vorauszahlung verlangen oder auf den Verkauf verzichten.

Umgekehrt können Sie ­entscheiden, mit wem Sie einen Vertrag schliessen wollen und ­unter welchen Bedingungen. Ein Vertrag kommt erst dann zu­stande, wenn sich die Parteien ­einig sind.

05.10.2016

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