Muss ich Mietzins nachzahlen?

«Ich bin Mieter. Vor etwa einem Jahr wechselte die Liegenschaftsverwaltung, und ich erhielt für meine Mietzinszahlungen neue Einzahlungsscheine. Die aufgedruckten ­Beträge waren tiefer als der Mietzins im Vertrag. Nun verlangt die Verwaltung nachträglich die Differenz. Muss ich nachzahlen?»

Ja. Sie schulden dem Vermieter die vertraglich vereinbarten Mietzinse. Er kann die Differenz ­nachfordern, wenn er Ihnen fälschlicherweise zu wenig in Rechnung stellte. Der Anspruch des Vermieters auf ausstehende Mietzinse verjährt erst nach fünf Jahren.

04.06.2019

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