Muss ich mein Wort halten?

«Mein Freundin ist knapp bei Kasse. Deshalb habe ich ihr vor ein paar ­Wochen versprochen, dass ich sie auf eine Kreuzfahrt einlade. Unterdessen hat sich aber unser Verhältnis verschlechtert, und ich möchte dies nicht mehr. Trotzdem besteht sie darauf. Muss ich sie nun einladen?»

Nein. Ein Schenkungs­versprechen ist erst verbindlich, wenn es schriftlich abgegeben wurde. Dann wäre es auf dem Rechtsweg durchsetzbar. An das mündliche Versprechen sind Sie nicht gebunden. Bei Grundstücken muss ein Schenkungsversprechen ­übrigens sogar notariell beurkundet werden.

30.05.2017

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