Muss ich Interessierten jetzt die Wohnung zeigen?

«Ich habe meine Wohnung gekündigt. Bin ich trotz der Coronagefahr verpflichtet, Mietinteressenten die Wohnung zu zeigen?»

Ja. Der Vermieter hat das Recht auf Zugang zur Wohnung, um diese Interessenten zu zeigen. Aber er muss sein Recht möglichst schonend ausüben. Er darf nur wenige Leute einladen. An der Besichtigung müssen Sie nicht teilnehmen. Sie können jemanden mit Ihrer Vertretung beauftragen.

10.04.2020

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