Muss ich für die Schulden meines Freundes aufkommen?

«Ich lebe seit längerem mit meinem Freund zusammen. Leider hat er sich in den letzten Jahren mehr und mehr verschuldet. Nun droht mir ein ­Inkassobüro mit Betreibung. Hafte ich für die Schulden meines Freundes?»

Nein, für seine Schulden ist nur Ihr Freund selbst zuständig. Ausnahme: Sie ­haben einen Vertrag gemeinsam unterzeichnet – etwa einen Mietvertrag. ­Beachten Sie allerdings: Auch wenn Sie nicht für die Schulden ­Ihres Freundes aufkommen ­müssen, kann das Inkassobüro trotzdem eine Betreibung gegen Sie einleiten. Denn in der Schweiz darf jeder jeden ­betreiben. Das Betreibungsamt prüft nicht, ob eine Betreibung begründet ist. 

Deshalb ist auch die ­Bestreitung der Schuld einfach und kostenlos: Auf dem Zahlungsbefehl unter «Rechts­vorschlag» unterschreiben und innert zehn Tagen ans Betreibungsamt zurücksenden. Damit ist die Betreibung aufgehoben.

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27.02.2018

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