Muss ich für das Auswechseln der Schlösser zahlen?

«Ich wurde ausgeraubt. Dabei wurde mir auch der Firmenschlüssel gestohlen. Mein Chef will jetzt aus Sicherheitsgründen sämtliche Schlösser im Betrieb auswechseln lassen und mir die Kosten dafür in Rechnung stellen. Darf er das?»

Nein. Angestellte haften nur für Schäden, die sie absichtlich oder fahrlässig dem ­Betrieb zufügen. In Ihrem Fall ist aber klar: Sie wurden ausgeraubt, Sie haben sich also nichts zuschulden kommen lassen. Die Kosten für das Auswechseln der Schlösser ­gehen nicht zu Ihren Lasten. Generell gilt: Wer den Arbeitgeber absichtlich schädigt, muss vollen Ersatz bezahlen. Bei nur fahrlässig verursachten Schäden haftet der Arbeitnehmer in der Regel nicht voll oder überhaupt nicht.

01.12.2020

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