Muss ich Fragen zur Gesundheit beantworten?

«Ich habe den Arbeitsvertrag für meine neue Stelle erhalten. Darin will der Arbeitgeber wissen, ob ich an Krankheiten oder Allergien leide. Ich habe Diabetes. Er beeinträchtigt mich im Alltag aber nicht. Muss ich meinen Arbeitgeber trotzdem informieren?»

Nein. Stellenbewerber müssen den Arbeitgeber von sich aus nur über Krankheiten informieren, welche die vorgesehene Tätigkeit beeinträchtigen könnten. Wer etwa an chronischen Rückenbeschwerden leidet, darf dies in der Bewerbung um eine Stelle als Bauarbeiter nicht verschweigen. Gut zu wissen: Eine neue Stelle ist in der Regel auch mit einem Wechsel der Pensionskasse verbunden. Die neue Kasse darf Fragen zum Gesundheitszustand stellen, sofern die Leistungen höher sind als im Obligatorium vor­gesehen. Wer diese Fragen falsch beantwortet, muss damit rechnen, dass die Versicherung ihm Leistungen verweigert.

07.05.2022

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