Muss ich einen Teil der Ferien an Brückentagen beziehen?

«Ich habe vier Wochen Ferien pro Jahr. Mein Chef verlangt, dass ich einen Teil meines Ferienguthabens für Brückentage vor und nach Feier­tagen hergebe. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Wenn das Gesetz von Ferien spricht, meint es eine zusammenhängende Erholungsperiode. Arbeitgeber dürfen deshalb ihre Angestellten nicht dazu zwingen, die Ferien tageweise zu beziehen. Und: Mindestens zwei Wochen der Ferien müssen Angestellte an einem Stück nehmen können.

 

31.10.2023

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