Muss ich bei vorzeitiger Kündigung eine Konventionalstrafe zahlen?

«In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich dem Arbeitgeber 10 000 Franken zahlen muss, wenn ich das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von zwei Jahren kündige. Umgekehrt kann er mir ­jederzeit unter Einhaltung der vertraglichen Frist kündigen. Ist eine solche Klausel im Vertrag gültig?»

Nein. Es ist unzulässig, dem Angestellten schlechtere Kündigungsbedingungen einzuräumen als dem Arbeitgeber. Die Kündigungsfristen und -bedingungen müssen für beide gleich sein. Deshalb brauchen Sie keine Angst vor ­einer Konventional­strafe zu haben, falls Sie in den ersten zwei Jahren des Arbeitsverhältnisses kündigen.

24.11.2020

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: