Muss ich die Schulden dem Betreibungsamt zahlen?
Nein. Sie können die Rechnung innert 20 Tagen entweder beim Betreibungsamt oder beim Gläubiger begleichen. Auf jeden Fall geschuldet sind die ursprüngliche Forderung plus die im Zahlungsbefehl aufgeführten Betreibungskosten. Wenn Sie die offene Rechnung auf dem Betreibungsamt zahlen, kostet das eine zusätzliche Gebühr von 5 bis 500 Franken. Es ist deshalb günstiger, den geschuldeten Betrag direkt an den Gläubiger zu bezahlen.
Übrigens: Der Eintrag im Betreibungsregister bleibt bestehen, wenn Sie die Schuld tilgen. Sie können den Gläubiger aber bitten, die Betreibung nach der Bezahlung zurückzuziehen oder Ihnen eine Vollmacht zur Löschung des Eintrags auszustellen.
Eine Mustervorlage für eine «Vereinbarung zwecks Löschung einer Betreibung» finden Sie im Internet auf www.ktipp.ch " Service " Musterbriefe.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.