Muss ich die Reparatur der Türklingel selber zahlen?

«Ich bin Stockwerkeigentümer. Die Klingel bei meiner Wohnungstür ist defekt. Der Verwalter sagte mir, ich müsse die Repara­turkosten selber bezahlen. Stimmt das?»

Ja. Die Türklingel befindet sich zwar nicht in Ihrer Wohnung. Ihre Funktion ist aber eng damit verbunden und dient einzig Ihnen. Deshalb gehört die Klingel an der Wohnungstür zu Ihrem Sonderrecht. Sie müssen die Reparaturkosten selbst zahlen. Anders sieht es beim Haupteingang aus: Diese Klingel sowie die Gegensprechanlage sind gemeinschaftlich. An einer allfälligen Reparatur müssten sich sämtliche Eigentümer beteiligen.

03.12.2019

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